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Orthopädische-, Unfallchirurgische-  und BG-Praxis OTC Mönchengladbach

Dr. Daniel Miersch, Björn Luxa
Rathenaustraße 6-8
41061 Mönchengladbach

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Dienstag
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Geteilte Brücke

Um eine Brücke zum Ersatz eines oder mehrerer Zähne einsetzen zu können, müssen die als Brückenpfeiler vorgesehenen Zähne in der Ausrichtung ihrer Längsachse weitgehend übereinstimmen. Bei zu großer Differenz besteht die Gefahr, dass die Pulpa (das Zahnmark) durch die Präparation (das Beschleifen) geschädigt wird. Dies kann durch geteilte Brücken vermieden werden, da diese durch eingearbeitete Geschiebe die Achsdifferenz ausgleichen.

Eine Brücke besteht prinzipiell aus mindestens zwei Pfeilerzähnen (Brückenankern) und einem oder mehreren Zwischengliedern (Brückengliedern). Für die Aufnahme einer Brücke müssen die Pfeilerzähne zirkulär so präpariert (beschliffen) werden, dass labortechnisch gefertigte Kronen – vergleichbar mit einem Fingerhut – aufgesetzt werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass die Pfeilerzähne in ihrer Achsrichtung weitgehend übereinstimmen.

Divergieren die Zahnachsen zu stark, müsste für eine gemeinsame Einschubrichtung, welche für eine ungeteilte Brücke unabdingbar ist, unter Umständen so viel Zahnsubstanz der Pfeilerzähne geopfert werden, dass die Vitalerhaltung der Pulpa (Zahnmark oder Zahnnerv) gefährdet wäre und/oder die Retention (der Halt) der Krone auf den Zahnstümpfen nicht mehr ausreicht.

Eine geteilte Brücke löst das Problem der divergierenden Achsrichtungen mithilfe eines eingearbeiteten Präzisionsgeschiebes. Ein Geschiebe besteht aus einem umschließenden Anteil, der sogenannten Matrize, und der davon umschlossenen Patrize. Während das Zwischenglied mit einer der beiden Pfeilerkronen fest verbunden ist, stellt das Geschiebe die Verbindung zur zweiten Pfeilerkrone her, wobei durch eine zusätzlich eingebrachte Verschraubung eine starre Verbindung hergestellt wird. Das Geschiebe weist dieselbe Einschubrichtung auf wie diejenige Krone, mit der das Zwischenglied fest verbunden ist.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die Indikation zur Anfertigung einer Brücke, sei sie nun geteilt oder ungeteilt, stellt sich aus folgenden Gründen:

  • Zum Lückenschluss
  • Zum Verhindern von Zahnwanderungen – Kippen in die Lücke, Elongation des Antagonisten (Herauswachsen eines Zahnes des Gegenkiefers aus seinem Knochenfach) in die Lücke hinein
  • Zur Wiederherstellung der Phonetik (Lautbildung) und Ästhetik
  • Zur Wiederherstellung der Kaufunktion
  • Zum Erhalt der Stützzonen (die Seitenzahnbereiche stützen Ober- und Unterkiefer gegeneinander ab und bewahren so die Bisshöhe)

Ferner liegt bei der Entscheidung für eine geteilte Brücke eine der folgenden Voraussetzungen vor:

  • Disparallele Pfeiler – zum Ausgleich unterschiedlicher Einschubrichtungen natürlicher Zähne, z. B. nach Kippung in eine länger bestehende Lücke hinein
  • Disparallele Pfeiler – zum Ausgleich unterschiedlicher Einschubrichtungen von Verbundbrücken (Brücken zwischen natürlichen Zähnen und Implantaten)
  • Disparallele Implantatpfeiler
  • Pfeilerzähne mit reduzierter Retention (mit schlechterem Halt der zementierten Krone aufgrund einer kurzen Krone oder des Präparationswinkels)
  • Zur Verbindung mehrerer kleiner Einheiten unterschiedlicher Einschubrichtung bei mehrspannigen Brücken
  • Zum Ausgleich der physiologischen Unterkieferbeweglichkeit oder unterschiedlicher Pfeilerbeweglichkeiten – Stressbreaker-Geschiebe
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ÜBER UNS

Orthopädische-, Unfallchirurgische-  und BG-Praxis OTC Mönchengladbach

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